Nach ambulanter oder stationärer Geburt kümmere ich mich
intensiv um Sie, Ihr Baby und Ihre Familie.
Ich ...
- ... untersuche Mutter und Kind
- ... berate in allen Bereichen des Wochenbettes und der
Babypflege
- ... leiste fachliche Anleitung beim Stillen
- ... behandle mit natürlichen Heilmethoden
- ... beantworte alle Fragen, die Ihnen auf dem Herzen
liegen
- ... bin einfach für Sie da!
Der Anspruch auf
Hebammenhilfe besteht bis zu acht Wochen nach der
Geburt - auch nach längeren Krankenhausaufenthalt oder
einer Kaiserschnittentbindung. Die Abstillberatung ist
bis zu sieben Monate nach der Entbindung möglich.
Die Kosten werden vollständig
von der Krankenkasse übernommen!
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